Bieterverfahren: Das beste Angebot gewinnt.
Bei Immobilienverkäufen kommt – als Alternative zu herkömmlichen Verkaufsmethoden - vermehrt das so genannte Bieterverfahren zur Anwendung. Wenn der Interessentenkreis groß ist und sich der Marktwert schwer bestimmen lässt, ist das Bieterverfahren bestens geeignet.
Der Verkäufer bleibt der Alleinentscheider und bestimmt völlig unabhängig, welches Angebot er annehmen möchte.
Der Käufer kann genau den Preis bieten, der Ihm akzeptabel erscheint und für den er die Immobilie in einer klar definierten Zeitspanne erwerben möchte.
- In der Ausschreibung wird ein Mindestpreis genannt, mitunter erfolgt auch keine Preisangabe.
- Im Exposé, Inseraten ist deutlich ersichtlich, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt und eine Frist für die Abgaben von Anbot festgelegt.
- Es werden offene Besichtigungstermine für Interessenten angeboten.
- Interessierte können jederzeit (auch nach einer Besichtigung) ein Angebot für die Immobilie abgeben.
- Das Angebot ist schriftlich abzugeben.
- Nach Ablauf der Frist entscheidet der Verkäufer, ob zu einem Verkauf kommt oder „eine zweite Runde“ für die Nachbesserung notwendig ist.
- Für den Käufer fallen keine weiteren Gebühren an (außer die üblichen Kaufnebenkosten).
Fragen? Sofort Kontakt: DI Dr. Heribert Fink – Tel. +43 (0) 664 96 34347